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Aus Dankbarkeit für diese Zuwendung und zur Erinnerung an dieses Ereignis sang der Chor noch am Sonntag Estomihi in der Kirche ein Lied und im Anschluss daran dankte der Pfarrer in seiner Predigt für "gnädige Bewahrung vor Feuersgefahr."
Am darauffolgenden Montag wurde dann alljährlich das eigentliche Adjuvantenfest begangen. Bei einem Fässchen Bier, welches die Sänger am Nachmittag leerten, wurden alte Erinnerungen oder besondere Vorfälle des dörflichen Alltags aufgefrischt bzw. erzählt und beliebte Lieder gesungen. Am Abend trafen sich alle Sänger zum festlichen Mahl, nicht nur die aktiven, sondern auch die Ehrenmitglieder, die das sechzigste Lebensjahr erreicht hatten, aber dennoch ihre Verbundenheit zum Gesangsverein aufrecht erhielten.Um den Bestand des Chores zu sichern und die Aufgaben und Rechte genau festzulegen, gab sich dieser Gesetze. Die ältesten wurden bereits im Jahre 1797 fixiert, eine Überarbeitung und Vervollkommnung des Gesetzeswerkes erfolgte am 25. März 1837. Genau geregelt war die Leitung des Chores. Dazu heißt es in einem Abschnitt "Der Direktor ist der jedesmalige Kantor und Schullehrer allhier."